Laut des Gesetzes Nr. 586/2003 GBl. über die Rechtsanwaltschaft /§ 1 Abs. 2/ zur Rechtsanwaltspraxis gehören die rechtliche Vertretung des Klienten vor dem Gericht, vor anderen Organen öffentlicher Gewalt und anderen Rechtssubjekten, die Verteidigung im Strafprozess, die Rechtsberatung, die Vorbereitung von Urkunden über Rechtsgeschäfte, die Vorbereitung von Rechtsanalysen, die Vermögensverwaltung des Klienten und weitere Tätigkeiten, wenn sie systematisch gegen Entgelt ausgeübt werden.
Unser Anwaltsbüro orientiert sich vor allem auf diese Rechtsgebiete: